Kosten fair aufteilen nach der Trennung
24. März 2026 · Kidara Redaktion
Kosten fair aufteilen nach der Trennung
Wer zahlt den Turnverein? Wer die Winterjacke? Und was ist mit dem Schulausflug? Nach einer Trennung wird die Kostenfrage schnell zum Dauerthema.
Grundregel: Barunterhalt vs. Sonderbedarf
Barunterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle) deckt den laufenden Bedarf: Essen, Kleidung, Wohnen. Sonderbedarf sind einmalige, unvorhergesehene Kosten wie Zahnspange oder Brille.
Mehrbedarf liegt dazwischen: regelmäßige, aber nicht im Unterhalt enthaltene Kosten wie Nachhilfe, Vereinsbeiträge, Musikschule.
Was wird geteilt?
| Kostenart | Im Unterhalt? | Aufteilung |
|---|---|---|
| Essen, Kleidung (normal) | Ja | Über Barunterhalt abgedeckt |
| Sportverein, Musikschule | Nein | Mehrbedarf — anteilig nach Einkommen |
| Kieferorthopäde, Brille | Nein | Sonderbedarf — anteilig nach Einkommen |
| Schulausflug, Klassenfahrt | Nein | Mehrbedarf — vorher absprechen |
| Winterjacke (teuer) | Grenzfall | Am besten vorher klären |
Digitale Kostenaufteilung mit Kidara
Der Kidara Kosten-Tracker (Organisiert-Tier) macht die Aufteilung transparent:
- Ausgabe erfassen — Betrag, Kategorie, Datum
- Beleg hochladen — Foto vom Kassenbon, OCR erkennt Betrag automatisch
- Aufteilung wählen — 50/50, 60/40, 70/30 oder individuell
- Partner bestätigt — Akzeptieren oder Anfechten
- Monatsübersicht — Wer hat wie viel bezahlt, wer schuldet wem was
Tipps
- Immer vorher absprechen bei Kosten über 50€
- Belege aufheben — digital reicht (Foto)
- Regelmäßig abrechnen — monatlich statt jährlich
- Schriftlich vereinbaren — welche Kosten wie geteilt werden
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung zum Thema Unterhalt.
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